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Ihr Ansprechpartner
Christina Block
Tel. 02173 / 10 11 113
E-Mail:  cb@psvr.de

Mit freundlicher Unterstützung der Landwirtschaftskammer NRW

Was macht ein Pferdewirt oder eine Pferdewirtin ?

Der Beruf des Pferdewirtes / der Pferdewirtin ist vielseitig und abwechslungsreich. Vorausgesetzt werden Erfahrungen im Umgang und in der Versorgung von Pferden, Reitkenntnisse sowie körperliche Fitness. Letztlich ist es nicht die Entscheidung für einen Beruf, sondern für ein Leben mit Pferden

Viele Wege führen zum Ziel! Vor Beginn einer Ausbildung müssen Sie sich für eine der folgenden fünf Fachrichtungen entscheiden:

Fachrichtungen

Pferdehaltung und Service

  • Individuelle Pferdefütterung; Futtergewinnung und -beschaffung
  • Stall- und Weidemanagement
  • Bewegen von Pferden im Reiten oder Fahren, Arbeiten an der Longe
  • Beratung von Kunden und kundenorientierte Anlagenbewirtschaftung

Pferdezucht

  • Zuchtmethoden, Zuchtplanung, Zuchthygiene
  • Pferdebeurteilung, Pferderassen
  • Reproduktion und Aufzucht
  • Vorstellung von Pferden bei Zuchtschauen und Prüfungen

Klassische Reitausbildung

  • funktionelle Pferdebeurteilung
  • vielseitige, klassische Grundausbildung des Pferdes
  • zielgruppenorientierte, klassische Ausbildung von Reitern/-innen
  • Vorbereitung und Vorstellung von Pferden bei Leistungsprüfungen

Pferderennen, Einsatzgebiet Rennreiten und Einsatzgebiet Trabrennfahren

  • Training von Rennpferden
  • Beurteilung des Leistungsvermögens von Rennpferden
  • Vorbereitung und Teilnahme an Pferderennen
  • Gesundheit, Ernährung und Fitness des Rennreiters und der Rennreiterin sowie des Rennfahrers und der Rennfahrerin

Spezialreitweisen, Einsatzgebiet Westernreiten und Einsatzgebiet Gangreiten

  • Beurteilung von Pferden in einer Spezialreitweise
  • Grunderziehung und -ausbildung von Pferden in einer Spezialreitweise
  • Arbeit mit Reitern und Reiterinnen in einer Spezialreitweise
  • Wettbewerbsvorbereitung und Einsatz in Prüfungen einer Spezialreitweise

Ausbildung – so funktoniert‘s !

Zugangsbedingungen

Rechtlich ist keine bestimmte Schulbildung vorgeschrieben. Die hauswirtschaftlichen Ausbildungsbetriebe stellen überwiegend Auszubildende mit Hauptschul- oder mittleren Bildungsabschluss ein.

Betrieb und Berufsschule

Ausgebildet wird 3 Jahre im dualen System. Eine Verkürzung der Ausbildung auf 2 Jahre ist nach abgeschlossener Berufsausbildung oder mit (Fach-) Hochschulreife möglich.

Das sollten Sie mitbringen

  • Verständnis für Pferde und gute Beobachtungsgabe
  • mehrjährige Erfahrung im Umgang mit Pferden
  • Bereitschaft zu selbstständiger und engagierter Arbeit
  • Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
  • Fitness und Freude an körperlicher Arbeit
  • Freude am Kontakt und Umgang mit Menschen
  • Bereitschaft zu unregelmäßigen Arbeitszeiten

Entlohnung

Die angemessene Bruttovergütung für Auszubildende beträgt laut Tarifvertrag:                   

1. Ausbildungsjahr:       630,- €

2. Ausbildungsjahr:       660,- €

3. Ausbildungsjahr:       710,- €

Bei zweijähriger Ausbildung gelten die Sätze des zweiten und dritten Ausbildungsjahres.

Ausbildungsbetriebe können sein

  • Reiterhöfe
  • Reitställe
  • Reitzentren
  • Gestüte
  • landwirtschaftliche Betriebe

Einsatzorte nach der Ausbildung

  • in Zuchtbetrieben
  • in Ausbildungsställen
  • in Reitschulen
  • in Reitsportvereinen
  • in Renn- und Turnierställen
  • in Pensionspferdebetrieben

Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Landwirtschaftskammer NRW. Landwirtschaftskammer