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 Wie werde ich Parcourschefwärter?

Sie wollen Parcourschef/in werden wissen aber nicht wie? Dann erhalten Sie von uns hier alle weiteren Informationen.

Um die Parcourscheflaufbahn einschlagen zu können müssen Sie ein paar Voraussetzungen mitbringen:

• Die Vollendung des 18. Lebensjahres
• Nachweis über die Mitgliedschaft in einem der FN angeschlossenen rheinischen Verein
• Eine einwandfreie charakterliche Haltung und Führung, Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses.
• Sie müssen entweder die Prüfung zum Trainer C Leistungssport bestanden haben
• Oder Sie können  Platzierungen in Springen oder Vielseitigkeit Kl. L nachweisen
• Oder die Prüfung zum Bereiter FN bzw. Pferdewirt Schwerpunkt Reiten abgelegt haben

Sollten Sie diese Voraussetzungen erfüllen, dann können Sie sich bei uns zum nächsten Parcourschefanwärterseminar mit Prüfung anmelden. Das Seminar findet einmal im Jahr im Pferdesportzentrum Rheinland in Langenfeld statt. Meist liegt der Termin im ersten Quartal eines Jahres.

Das Seminar dient der Vorbereitung auf die späteren Aufgaben als Parcourschef. Grundkenntnisse in der Organisation des Reit- und Turniersports sowie der LPO werden vorausgesetzt.

Die Prüfung besteht aus den folgenden Fächern:

1. Hindernisaufbau und Hindernisgestaltung
2. Entwurf und Aufbau eines Parcours bzw. eines Parcoursteils für Spring- und Springpferdeprüfungen Kl. A,L,M 3. Hinderniskunde (Material und Verarbeitung, elementare Bauteile und Hindernistypen)
4. LPO, insbesondere die Bestimmungen im Abschnitt Springprüfungen sowie im Abschnitt Basis- und Aufbauprüfungen (Eignungs- und Springpferdeprüfungen), Tierschutz

Nach der bestandenen Prüfung entscheidet die Kommission für Pferdeleistungsprüfungen Rheinland über die Aufnahme in die Richteranwärterliste.

Bei Rückfragen hilft Ihnen Frau Kathrin Willner, Tel.: 02173-1011106 oder kw@psvr.de, gerne weiter.

 

Ich bin Parcourschefanwärter und was jetzt?

Sie haben Ihre Parcourschefanwärterprüfung erfolgreich abgelegt und wollen nun wissen wie es eigentlich weiter geht? Hierbei möchten wir Ihnen gerne mit Rat und Tat zur Seite stehen. Sobald Sie die Prüfung zum Parcourschefanwärter abgelegt haben erhalten Sie einen Testatbogen der Landeskommission Rheinland. Mit diesem erhalten Sie Zutritt zu allen Breitensportlichen Veranstaltungen/ Pferdeleistungsschauen im Rheinland (ausgenommen sind CHI und CHIO). Ein Testat bedeutet, während einer PLS bei einer Parcourschefgruppe mitzuwirken. Hierbei sollen Sie Einblicke in die Arbeit der Parcourschefs gewinnen und wenn möglich auch aktiv am Aufbau mitwirken. Die Teilnahme am Parcoursbau (Ihr Testat) müssen Sie sich nach der Veranstaltung auf der Rückseite Ihres Testatbogens bescheinigen lassen. Hierzu tragen Sie gut leserlich Datum, Ort der BV/PLS und die Arten der Prüfungen ein. In die letzten beiden Spalten tragen Sie die Namen der Parcourschefs ein und lassen diese dort unterschreiben. Es werden nur Testate anerkannt, die auf dem von der LK Rheinland ausgestellten Testatbogen mit den jeweiligen Unterschriften nachgewiesen wurden. Die Gültigkeit eines Testatbogens endet am 31.12. eines jeweiligen Jahres. Blanko Testatbögen können Sie bei der LK Rheinland unter: kw@psvr.de oder unter 02173/ 1011106 anfordern. Die Anmeldung zu einem Testat erfolgt beim Veranstalter der jeweiligen BV/PLS und beim LK-Beauftragten. Testate können auf allen nationalen BV/PLS in Deutschland gemacht werden.

Um zur Grundparcourschefprüfung SM* zugelassen zu werden müssen Sie folgende Voraussetzungen erbringen:

Testate:

- Assistenz bei mind. 8 PLS bei einem Parcourschef mit mind. Quali SM**
- Vorlage von zwei Gutachten, die von zwei unterschiedlichen mit der LK abgestimmten PC-Gutachtern der DRV erstellt wurden

Unter der erfolgreichen Assistenz beim Parcoursaufbau ist jeweils eine ausreichende und qualifizierte Tätigkeit nach Weisung des amtierenden Parcourschefs während des gesamten Turniers einschließlich des Tages vor dem Turnier (Vorbereitung) zu verstehen.

Anmeldung zur Grundprüfung PC SM*

Haben Sie die oben stehenden Vorraussetzungen erfüllt, können Sie sich bei der LK Rheinland zur Grundprüfung anmelden. Diese besteht aus einem zweitägigen Lehrgang auf den direkt im Anschluss ein halber Prüfungstag folgt. Die bestandene Prüfung berechtigt Sie dann zum Parcoursbau von Springen bis SM* Die Prüfung findet in folgenden Teilen und Fächern statt:

1. Hindernisaufbau und Hindernisgestaltung
2. Entwurf und Aufbau eines Parcours bzw. eines Parcoursteils für Spring- und  Springpferdeprüfungen Kl. A,L,M
3. Hinderniskunde (Material und Verarbeitung, elementare Bauteile und Hindernistypen)
4. LPO, insbesondere die Bestimmungen im Abschnitt Springprüfungen sowie im  Abschnitt Basis- und Aufbauprüfungen (Eignungs- und Springpferdeprüfungen),  Tierschutz 5.  schriftliche Klausur

Grundprüfung PC GL

Um zur Grundparcourschefprüfung GL zugelassen zu werden müssen Sie folgende Voraussetzungen erbringen:

Testate:

- Erfolgreiche Assistenz bei mindestens fünf Vielseitigkeitsprüfungen - Vorlage von zwei Gutachten, die von zwei unterschiedlichen FEI-Parcourschefs Vielseitigkeit mit mindestens Qualifikation „I“ erstellt wurde.

Unter der erfolgreichen Assistenz beim Parcoursaufbau ist jeweils eine ausreichende und qualifizierte Tätigkeit nach Weisung des amtierenden Parcourschefs während des gesamten Turniers einschließlich des Tages vor dem Turnier (Vorbereitung) zu verstehen.

Anmeldung zur Grundprüfung PC GL

Haben Sie die oben stehenden Vorraussetzungen erfüllt, können Sie sich bei der LK Rheinland zur Grundprüfung anmelden. Die bestandene Prüfung berechtigt Sie dann zum Parcoursbau von Geländeprüfungen und Geländeritten bis Kl. L. Die Prüfung findet in folgenden Teilen und Fächern statt:

1. Hindernisaufbau und Hindernisgestaltung
2. Entwurf und Aufbau von Geländeritten/Parcours für Jagd-/Geländepferdeprüfungen bzw. Ausschnitte daraus in den Klassen A und L
3. Entwurf und Aufbau von Geländestrecken, unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten sowie Parcours für VA/VL
4. Hinderniskunde (Material und Verarbeitung, elementare Bauteile und Hindernistypen)
5. LPO, insbesondere die Bestimmungen im Abschnitt Gelände- und Vielseitigkeitsprüfungen sowie im Abschnitt Aufbauprüfungen (Geländepferdeprüfungen und Jagdpferdeprüfungen), Tierschutz
6. schriftliche Klausur