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Die durch den Erreger Streptococcus equi ssp. Equi hervorgerufene Krankheit Druse war bis vor wenigen Jahren noch meldepflichtig und die betroffenen Ställe mussten unter Quarantäne gestellt werden. In der heutigen Zeit ist die Krankheit zwar weiterhin verbreitet, muss aber beim Veterinäramt nicht mehr angezeigt werden. "Das bedeutet aber nicht, dass Stallbetreiber, Pferdebesitzer und Reiter nicht mehr verantwortungsbewusst mit dieser Erkrankung umgehen müssen" mahnt PSVR-Vorstand Rolf-Peter Fuß auch weiterhin zur Vorsicht beim Umgang mit dem Thema Druse.

Die meisten Reitstallbesitzer gehen hier sehr umsichtig und verantwortungsbewusst vor. In der Regel werden die Ställe für Fremdpferde gesperrt und die Pferde des Betriebes stehen unter einer Ausgangssperre. "Es geht nicht darum Panikmache zu betreiben, aber bei dieser hochansteckenden Krankheit sollte es im Interesse aller Reiter sein, eine weitere Ausbreitung zu vermeiden" appelliert Fuß an das Verantwortungsbewusstsein der Pferdesportler. Denn auch wenn die Betreiber der Reitanlagen eine Quarantäne anordnen, können sie den Pferdebesitzern nicht verbieten den Hof mit ihren Vierbeinern zu verlassen. "Es ist aktuell schon vorgekommen, dass Einstaller eines Betriebes in dem einige Pferde an Druse erkrankt sind trotzdem planen weiterhin Turnierveranstaltungen zu besuchen" weiß der PSVR-Vorstand aus unterschiedlichen Quellen. "Hier sei aber ganz klar gesagt, dass diese Reiter nicht nur verantwortungslos handeln, sondern auch gegen das Regelwerk der LPO verstoßen" macht Fuß deutlich. Denn dort ist in §66 Ziffer 6.6 niedergelegt: Pferde, die an ansteckenden Krankheiten leiden, sich in Gesundheitsbeobachtung befinden oder bösartig sind, sind zu PLS nicht zugelassen.


Pferde, die in einem Bestand stehen, in dem es Drusefälle gibt, stehen aufgrund der hohen Ansteckungsrate dieser Krankheit ganz klar unter Gesundheitsbeobachtung und sind deshalb definitiv nicht auf Turnieren startberechtigt. "Es ist sogar so, dass einem Reiter der wissentlich mit einem Pferd zum Turnier fährt, in dessen Heimatstall andere Pferde an Druse erkrankt sind ein entsprechendes Ordnungsverfahren droht" warnt Rolf-Peter Fuß vor einem geplanten Turnierstart. Über die Höhe der dann anstehenden Strafe entscheidet die Disziplinarkommission der Landeskommission. Dabei kann sich die Strafe je nach Fall von einer Verwarnung, über eine Geldbuße bis hin zu einer Sperre erstrecken. "Die Gefährdung anderer Turnierteilnehmer, beziehungsweise deren Pferde ist kein Kavaliersdelikt. Im Normalfall sollte man von einem hohen Verantwortungsbewusstsein der Reiter und Pferdebesitzer ausgehen, doch leider scheinen sich Einige nicht im Klaren darüber zu sein, dass sie mit einem Turnierstart zahlreiche andere Pferdebestände gefährden" appelliert Fuß, die Ausbreitung der Druse nicht zu unterschätzen.

Über das Krankheitsbild, die Symptome und weitere Zusammenhänge informiert beispielsweise die Pferdeklinik Burg Müggenhausen auf ihrer Website unter dem Link https://www.pferde-klinik.de/fachgebiete/innere-medizinaugenheilkunde/druse.html
Auch der von der deutschen Reiterlichen Verinigung (FN) kostenlos zum Download bereit gestellte Hygieneleitfaden Pferd informiert über diese und andere Krankheiten.

Sollte in Ihrem Stall ein Pferd bereits an Druse erkrankt sein, oder die Vermutung in Bezug auf eine Erkrankung bestehen, sollten Sie sich von Ihrem Tierarzt über entsprechende Quarantäne-Maßnahmen informieren, um eine weitere Ausbreitung der Krankheit zu verhindern.

Text: www.pemag.de