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Erleichterungen für den Pferdesport


Ab dem 13. Januar 2022 wird eine geänderte Coronaschutzverordnung in Kraft treten. Maßgebliche Veränderungen wird es, in Anlehnung an die 2G+ - Regelung, in dem Umgang mit geboosterten Personen geben. Diese sind dann von einer zusätzlichen Testung bei vorgegebener Anwendung der 2G+ - Regelung ausgenommen. Gleiches gilt für grundimmunisierte Personen, die in den letzten drei Monaten von einer Infektion genesen sind. Außerdem wird in Nordrhein-Westfalen auch eine vor Ort beaufsichtigte Selbsttestung möglich sein. Diese kann dann bei der Sportausübung unter Aufsicht des jeweiligen Trainers durchgeführt werden und gilt für das jeweilige Angebot (Trainingseinheit). Schülerinnen und Schüler bis einschließlich 15 Jahren nehmen an den regelmäßigen Schultestungen teil und können uneingeschränkt an den vorhandenen Sport- bzw. Trainingsangeboten teilnehmen. Selbiges gilt für Kinder bis zum Schuleintrittsalter.

Die aktuelle Pressemitteilung der Landesregierung NRW kann unter dem folgenden Link eingesehen werden:
Pressemitteilung Land NRW

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