Die Corona-Pandemie stellt viele Sportvereine vor enorme Herausforderungen. Insbesondere das Verbot von Zusammenkünften in Vereinen führt dazu, dass derzeit keine Mitgliederversammlungen als Präsenzveranstaltungen stattfinden dürfen und damit viele Vereine keine Entscheidungen treffen können. Der Gesetzgeber hat dieses Problem erkannt und mit einem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht reagiert. Die entsprechenden Änderungen können hier eingesehen und heruntergeladen werden:
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