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Liebe Mitglieder,

da einige Nachfragen uns erreichten, senden wir Ihnen gerne die vollumfängliche Graphik „Bitte beachten“ und das Informationsblatt mit dem Fragebogen. Den Fragebogen finden Sie ganz am Ende des Informationsblatts.
Mit diesem Informationsblatt und Fragebogen richten wir uns an die Fachkräfte aus der Medizin, der Pädagogik und Psychologie, die pferdgestützte Förderung und Therapie durchführen. Der Pferdesport ist ausgenommen und folgt uneingeschränkt den Vorgaben der FN.

Fachkräfte der oben genannten Fachbereiche folgen den Richtlinien Ihrer Grundberufe und den für Ihre Grundberufe geltenden Sonderregungen für Corona, sie beachten die Sonderrichtlinien (Corona) zur Stallhygiene (FN) und nutzen für die pferdgestützte Förderung und Therapie zur Orientierung unser Informationsblatt und den Fragebogen. Der Fragebogen dient der Dokumentation und sollte verwahrt werden. Der Fragebogen schließt alle unmittelbar Beteiligten einer Förder- oder Therapiemaßnahme ein (Fachkraft/Patient oder Klient/ Helfer).
Ein Hygieneplan und die Dokumentation sind wichtig.
Wenn Sie pferdgestützte Förderung und Therapie durchführen, sollten Sie einen Hygieneplan parat und vorzeigbar halten und auf vollständige Dokumentation achten.

Wir sind gefragt worden, ob für die Hippotherapie eine ärztliche Verordnung erforderlich ist. Nach den Durchführungsbestimmungen des DKThR und im Einklang mit unserem Partnerverband Physio Deutschland (ZVK) ist für die Hippotherapie (DKThR)® grundsätzlich eine ärztliche Verordnung erforderlich. Es kann auch eine ärztl. Unbedenklichkeitsbescheinigung ausreichen. Jedoch ist grundsätzlich von der Verordnung auszugehen, da es sich um eine physiotherapeutische Behandlungsmaßnahme handelt, im Sinne einer Heilbehandlung. Ferner bestehen in der jetzigen Sondersituation Einschränkungen, die eine ärztliche Verordnung erforderlich machen. Diese sollte grundsätzlich ohne weiteres möglich sein, da eine solche nicht dem Rezeptkontingent des Arztes angerechnet wird.

Wir sind gefragt worden, ob der sektorale Heilpraktiker, in diesem Fall der Heilpraktiker (Physiotherapie) die ärztliche Verordnung für die Hippotherapie entbehrbar macht, sofern auch die Zusatzqualifikation zum Hippotherapeuten (DKThR)®vorliegt. Die Rechtslage ist bisher nicht eindeutig. Sie wird tatsächlich von Fachinstitutionen und von Rechtsberatern immer noch unterschiedlich bewertet: Es wird teilweise bejaht, dass der Heilpraktiker (Physiotherapie) bei einer Zusatzqualifikation zum Hippotherapeuten (DKThR)® ohne zusätzliche ärztliche Verordnung agieren kann, teilweise verneint mit der Begründung, dass die Hippotherapie selbst nicht Bestandteil der Ausbildung zum sektoralen Heilpraktiker sei.

Aufmerksam machen möchten wir Sie auf die jetzt freigegebenen staatlichen Fördergelder, insbesondere für Kleinunternehmen und Selbständige. Bitte nutzen Sie unbedingt solche Möglichkeiten. Es handelt sich um reine Zuschüsse, die Sie nicht zurückzahlen müssen!
Dies geschieht auf Landesebene. Als Beispiel finden Sie hier einen Link für NRW dazu: https://www.wirtschaft.nrw/coronavirus-informationen-ansprechpartner
Mit den erforderlichen Antragsformularen ist an diesem Freitag zu rechnen.


Download: Informationsblatt mit dem Fragebogen


Für Rückfragen stehen wir zur Verfügung.

Mit allen guten Wünschen,
Ihre
Ina El Kobbia


Deutsches Kuratorium für Therapeutisches Reiten e.V. (DKThR)
Tel.: 0 25 81-92 79 19-4
Fax: 0 25 81-92 79 19-9
E-Mail: aschlingenkoetter@fn-dokr.de


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