Liebe Voltigierer,
wir freuen uns bekannt zu geben, dass es eine Aktualisierung in der Erfolgsanrechnung gibt. Folgende Information wurde den Landesverbänden durch die FN geschickt:
"hiermit teilen wir Ihnen mit, dass der Erfolgsanrechnungszeitraum lt. LPO § 62 auch für die Disziplin Voltigieren gilt.
Das bedeutet, dass es nicht vorgeschrieben ist, sich innerhalb der Saison bei Erfüllung der Kriterien lt. LPO § 63.4 Durchführungsbestimmungen hochstufen lassen zu müssen.
Eine Leistungsklasseneinstufung für die kommende Saison erfolgt automatisch durch die FN.
Auf Antrag ist auch weiterhin eine Höherstufung innerhalb der Saison möglich."


