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Anmeldung einer BV


Alle breitensportlichen Veranstaltungen sind verpflichtend beim Pferdesportverband Rheinland anzumelden.

Als BV1 bezeichnet man Veranstaltungen mit 5 und weniger Wettbewerben der Kl. A und höher. Eine BV 2 ist zusätzlich über den Kreisverband anzumelden und beinhaltet alle Veranstaltungen mit 6 und mehr Wettbewerben der Kl. A und höher.

Das vollständig ausgefüllte Anmeldeformular mit Vereins- und Kreisverbandsstempel kann im Voraus oder aber spätestens mit einreichen der Ausschreibung 6 Wochen vor Nennungsschluss eingereicht werden.  

Weitere, detaillierte Informationen zum Thema Turnieranmeldung und -durchführung, sowie das Anmeldeformular finden Sie im Bereich Downloads unter Turniere und Veranstaltungen.

Leitfaden für Veranstalter

Damit die Ausschreibung für das WBO-Turnier genehmigt wird, sollten Veranstalter einige einfache Regeln nicht außer Acht lassen.

Sowohl die Anmeldung als auch die Ausschreibung sollten 6 Wochen vor Nennungsschluss (nicht vor Veranstaltungsdatum) an das Ausschreibungsbüro des Pferdesportverbands Rheinland verschickt werden. Dies kann per Post, E-Mail oder Fax geschehen.

Kontakt

Frank Menke
E-Mail: fm@psvr.de
Fax: 02173 – 10 11 130
Post: Weißenstein 52, 40764 Langenfeld

Die Ausschreibung sollte in jedem Fall folgende Angaben enthalten

  • Veranstaltungsort
  • Veranstaltungsdatum
  • Turnierleiter
  • Richter
  • Nennungsadresse
  • Vorläufige Zeiteinteilung
  • Teilnehmerkreis (Für WB ab Kl. A höchstens 3 Vereine/Reitställe)
  • Auflistung Wettbewerbe (gem. WBO 2018)

Falls eine geänderte Rechnungsadresse, abweichend zum Veranstalter gewünscht ist, bitte diese bei der Anmeldung angeben. Die genehmigte Ausschreibung wird durch das Ausschreibungsbüro per Post an den Veranstalter und den LK Beauftragten geschickt.

Weitere interessante Information und Tipps zur Durchführung von Veranstaltungen stellt die FN unter folgendem Link bereit.

Besondere Bestimmungen

Die Besonderen Bestimmungen der LK Rheinland sind ergänzende Bestimmungen zur LPO, welche nur für den Landesverband Rheinland gelten. Außerhalb des Rheinlandes gelten die Besonderen Bestimmungen des jeweiligen Landesverbandes.

Die besonderen Bestimmungen der Kommission für PLP im Rheinland finden Sie in der Rubrik Download.