Banner 7 8 1 Voltigieren



Voltigiergruppen dürfen seit dem 15. Juni 2020 wieder vollumfänglich (einschließlich Partnerübungen und Kür) in der Halle und im Freien trainieren. In der Halle gilt einschränkend, dass die Gruppe aus maximal zehn Personen bestehen darf. Longenführer/Helfer müssen dabei eingerechnet werden.
Im Freien gilt diese Personenbegrenzung nicht (dort dürfen bis zu 30 Personen beteiligt sein).

Auch ist das Trainieren auf zwei Zirkeln wieder möglich. Es muss aber zwischen Situationen im Freien und in der Halle unterschieden werden. So dürfen im Freien bis zu 30 Personen als Gruppe am nicht-kontaktfreien Sport teilnehmen. Das Training wäre also auf einem Außenplatz sogar dann erlaubt, wenn die beiden Gruppen sich - beispielsweise beim Aufwärmprogramm - durchmischen.
In der Halle verhält sich die Situation anders, hier bilden maximal zehn Personen eine Gruppe, die nicht kontaktfrei trainiert. Soll auf zwei Zirkeln voltigiert werden, ist strikt darauf zu achten, dass die Gruppen sich nicht durchmischen. Jede Gruppe bleibt ausschließlich in ihrer Hallenhälfte. Ein gemeinsam benutztes Holzpferd, Movie oder anderes Material muss vor Nutzung durch Mitglieder der anderen Gruppe desinfiziert werden.
Die Halle muss gut durchlüftet sein.

Die Separierung der Gruppen bzw. das Einhalten des Mindestabstands von 1,50 Meter ist auch in Nebenräumen und auf der Stallgasse zu beachten.

Es besteht weiterhin die Rückverfolgbarkeit- das Führen von Anwesenheitslisten -  der Teilnehmer.
Bei Angeboten im nicht-kontaktfreien Sport sieht die CoronaSchVO die Rückverfolgbarkeit (§ 2a) zwingend vor.  Es ist dabei unerheblich, ob das Training im Freien oder in der Halle stattfindet.
Sofern dem Verein Adressen und Telefonnummern der Voltigierer bekannt sind, müssen diese nicht bei jeder Trainingsstunde neu erfasst werden. Es reicht dann aus, die Namen der Teilnehmer zu notieren. Die Listen müssen vier Wochen aufbewahrt werden.

Die Möglichkeit, wieder vollumfängliches Voltigiertraining durchführen zu dürfen, darf nicht mit einem Gefühl von "alles ist wieder wie vorher" verwechselt werden. Alle Maßgaben zur Hygiene, zum Infektionsschutz, zur Steuerung des Zutritts und auch zur Einhaltung des Mindestabstandes gelten weiterhin auch für das Voltigiertraining. Lediglich der Mindestabstand darf in den Situationen, in denen es sich aus der sportlichen Anforderung heraus ergibt, unterschritten werden.
Zur guten Hygiene und zum Infektionsschutz gehört beispielsweise das regelmäßige Händewaschen, das reinigen/desinfizieren des verwendeten Materials und die gute Belüftung der Halle.

Darüber hinaus können viele Details und freiwillige Maßnahmen dazu beitragen, dass Training mit einem guten Blick auf einen bestmöglichen Infektionsschutz zu gestalten. Beispiele sind:
• weiterhin auf alternative und kontaktfreie Begrüßungsrituale zu setzen
• im Training den Mindestabstand nur dann zu unterschreiten, wenn es sich aus der sportlichen Anforderung ergibt (Hilfestellung, Kür, etc.)
• sich auch beim Aufwärmen auf kontaktfreie Alternativen zu konzentrieren
• so oft es geht, im Freien zu trainieren
• die Situation in der Voltigiergruppe altersangepasst zu thematisieren und zu reflektieren