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Coronavirus: Wiederaufnahme des Unterrichts / Trainings in Vereinen und Betrieben

Herausgeber: Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN), Abteilung Vereine, Umwelt, Breitensport und Betriebe, 48231 Warendorf
Stand: 6. Mai 2020

In Deutschland haben laut Sportentwicklungsbericht Pferdesport der Deutschen Sporthochschule Köln rund 4.000 Vereine 34.100 Schulpferde/-ponys und zusätzlich über 2.600 Betriebe 30.800 Schulpferde/-ponys. Sie bilden das starke Fundament des organisierten Pferdesports. Nur auf dieser Basis sind Nachwuchsarbeit, Sportentwicklung und generell der Pferdesport in Deutschland möglich.
Die Deutsche Reiterliche Vereinigung e.V. (FN) steht ausdrücklich zum bestmöglichen verantwortungsvollen Umgang mit der Coronavirus-Pandemie und der gesamtgesellschaftlichen Verantwortung in diesen schweren Zeiten. Dabei gilt es aber auch, die mit der Krise einhergehenden wirtschaftlichen Herausforderungen zu bewältigen. Die Einnahmen der Reitschulen sind in allen Disziplinen mit Beginn der Krise in Gänze weggebrochen, im Gegenzug laufen die Kosten für die Versorgung und Unterbringung der Schulpferde/-ponys aber unverändert weiter. Aus Sicht der FN muss der Unterricht so schnell wie möglich wieder aufgenommen werden, um die Existenz der Vereine und Betriebe zu sichern – selbstverständlich unter Einhaltung der geltenden Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen.
Mit diesem Papier gibt die FN Vereinen und Betrieben aber Tipps und Hilfestellung, wie sie sich bestmöglich auf den Tag X vorbereiten können. Die nachfolgenden Punkte sind Hinweise, wie der Reitunterricht (in kleinen Gruppen), das Fahren und Voltigieren auch in Corona-Zeiten stattfinden kann, ohne dass das Virus weiter verbreitet wird. Damit treten die FN und ihre Landesverbände an die politischen Entscheidungsträger auf Bundes- und Landesebene heran, um auch dort entsprechende Unterstützung zu erhalten.

Allgemeines:
• Die geltenden behördlichen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben sowie der vorgegebene Mindestabstand von 1,5 bis 2 Metern zwischen den Reitschülern (Pferden) und dem Reitlehrer/Trainer sind zu jeder Zeit einzuhalten.
• Diese Vorgaben müssen kommuniziert und ein verantwortlicher Ansprechpartner für den Infektionsschutz bestimmt werden. Diese Person soll Ansprechpartner für Behörden und Pferdesportschüler sein. Die Trainer/Ausbilder unterstützen die Einhaltung der Regeln aktiv.
• Sanitäranlagen: ausreichend Möglichkeiten Hände mit Seife zu waschen, Papier-handtücher und, sofern beziehbar, Handdesinfektionsmittel stehen zur Verfügung.
• Personen mit Krankheitssymptomen von Corona oder anderen ansteckenden Erkrankungen dürfen die Pferdesportanlagen nicht betreten.
• Die Anwesenheitszeiten der Pferdesportler sowie der Mitarbeiter/Helfer sind auf ein Mindestmaß zu reduzieren und zu dokumentieren.
• Eine sinnvolle Wegeführung auf der Pferdesportanlage zur Einhaltung des Mindest-abstands in allen Situationen ist zu gewährleisten.
• Die behördlichen Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben (z.B. Abstandsregelungen) gelten auch im Stallbereich.
• Die Vereinbarung von tierärztlichen Terminen, Schmiedebesuchen und weiteren pferdebezogenen Dienstleistungen (z.B. Sattler, Physiotherapeuten, Futtermittellieferanten) unterliegen der Koordination des Betriebsleiters/verantwortlichen Vereinsvertreters.
• Die Aufenthalts-/Sozialräume sind geschlossen zu halten oder auf eine den behördlichen Vorgaben entsprechende Anzahl zu beschränken.
• Aufgrund einer natürlichen Belüftung und Luftzirkulation sind für die Unterrichtserteilung und das Training neben Außenplätzen auch Reithallen geeignet.
• Die Öffnung einer etwaigen Gastronomie richtet sich nach den allgemeinen behördlichen Vorgaben.
• Je nach örtlichen Gegebenheiten muss die verantwortliche Person des Vereins/ Betriebs zum Schutze seines Personals und um die Abläufe bei der Versorgung der Pferde nicht zu stören, entscheiden, ob sie seinen Einstallern, Reitschülern etc. während der Fütterungszeiten das Betreten des Stalltraktes untersagt.

Umgang mit der Altersfrage:
• Pferdesportschüler müssen die Notwendigkeit der Hygiene- und Infektionsschutz-maßnahmen verstehen und danach handeln. Etwaige besondere Vorgaben der Landesregierunen und örtlicher Behörden sind zu berücksichtigen.

Umgang mit Risikogruppen:
• Pferdesportler, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen wie z.B. Vorerkrankungen oder Allergien mit asthmatischen Beeinträchtigungen zur Corona-Risikogruppe zählen, können nicht in allgemeine Reitgruppen, Voltigier- und Fahrunterricht integriert werden. Für sie müssen individuelle Lösungen/Einzelunterricht mit entsprechenden Zeitfenstern gefunden werden oder generell zu einem späteren Zeit-punkt begonnen werden.

Anmeldung zu den Unterrichtsstunden / Abrechnung:
• Um den persönlichen Kontakt zu vermeiden, sind telefonische/elektronische Anmeldungen zu nutzen. Gleiches gilt für die Abrechnung: Rechnungsstellung/Lastschriftverfahren sind zu nutzen. Etwaige 10er-Karten sind von den Pferdesportlern eigenständig zu führen.

Vorbereiten und Abpflegen der Pferde:
• Pferdesportler sollen disziplinübergreifend fertig ausgerüstet/umgezogen auf die An-lage kommen.
• Unmittelbar nach dem Betreten der Anlage ist auf direktem Wege der Sanitärbereich aufzusuchen und sich entsprechend gründlich die Hände zu waschen und ggf. zu desinfizieren, bevor weitere Gegenstände wie z.B. Putzzeug etc. angefasst werden können.
• Einweghandtücher sind zu benutzen.
• Aufgrund der Verpflichtung zur bestmöglichen Minimierung der Personenkontakte auf der Pferdesportanlage, können Eltern – sofern ausreichend geeignetes Beaufsichtigungspersonal vorhanden ist – gebeten werden, diese nicht zu betreten.
• Durch Gruppeneinteilung und vorgegebene Zeitfenster kommen nur dieselben Reit-schüler, Fahrer und Voltigierer zusammen. Dies wird dokumentiert.
• Eine verantwortliche Person des Vereins/Betriebs sollte die Einhaltung der Hygiene- und Infektionsschutzvorgaben bei der Vorbereitung und Pflege der Pferde am Stall beaufsichtigen bzw. Tipps und Hinweise geben. Hier ist ein solidarisches Miteinander besonders wichtig.
• Putzplätze auf der Anlage müssen „entzerrt“ werden, sodass ausreichend Platz zwischen den Pferdesportschülern ist. Eventuell müssen draußen Anbindeplätze eingerichtet oder aufgebaut werden.
• Im Eingangsbereich zu den Stallungen sollten zusätzliche Spender mit Handdesinfektionsmitteln angebracht werden, sofern verfügbar.
• Sofern Pferdesportschüler beim Vorbereiten und Abpflegen des Pferdes Hilfe benötigen, obliegt es dem Trainer/Ausbilder, diese gemäß behördlicher Kontaktvorgaben mit möglichst geringer Helferzahl sicherzustellen. Im besten Fall übernimmt der Trainer/Ausbilder oder die verantwortliche Person des Vereins/Betriebs die Vorbereitung des Pferdes.
• Betreten der Sattelkammern nur nacheinander und mit entsprechendem Abstand.
• Das Tragen eines Mundschutzes beim Aufenthalt im Stall, in den Sattelkammern, auf den Stallgassen und an den Sanitärräumen richtet sich nach behördlichen Vorgaben/Empfehlungen.
• Für jedes Schulpferd ist eigenes Putzzeug zu benutzen und nach der Benutzung zu reinigen und ggf. die Griffflächen zu desinfizieren.
• Nach dem Abpflegen der Pferde ist wiederum der Sanitärbereich aufzusuchen und sich abermals gründlich die Hände zu waschen sowie ggf. zu desinfizieren, bevor der Heimweg angetreten wird.

Voltigierunterricht:
• Im Gegensatz zur Phase der Notbewegung ist aktive Unterrichtserteilung mit Voltigie-ren möglich.
• Gruppenunterricht oder Übungen mit zwei oder mehr Voltigierern auf dem Pferd sind nicht zulässig, solange die Abstandsregelung von 1,5m gilt. Es darf immer nur ein Voltigierer auf dem Pferd sein.
• Das Fertigmachen des Pferdes zum Voltigieren (Putzen und Aufgurten) darf nur von einer Person durchgeführt werden.
• Das Aufwärmen für das Training muss mit genügend Abstand zwischen den Voltigie-rern erfolgen.
• Hilfspersonen, die dem Voltigierer auf das Pferd helfen würden, sind auf Grund des nicht einzuhaltenden Sicherheitsabstandes nicht gestattet. Folglich können nur sol-che Voltigierer trainieren, die in der Lage sind alleine auf das Pferd zu kommen. Steht eine Aufstiegshilfe (z.B. Bank) zur Verfügung, ist über diese auch ein selbst-ständiger Aufgang möglich.
• Der Trainer/Longenführer kann pro Trainingseinheit max. vier Voltigierer, die mit dem vorgegebenen Sicherheitsabstand um den Longierzirkel (20 x 20 Meter) verteilt warten, einzeln nacheinander auf dem Pferd unterrichten. Bei einer Hallengröße von 20 x 40 Metern dürfen pro Zirkel 20×20, ein Pferd mit Trainer und 4 Voltigierern und auf dem anderen Zirkel 20x20 auch ein Pferd mit Trainer und 4 Voltigierern oder alternativ  Holzpferd mit 4 Voltigierern trainieren. Vorgegebene Abstände zwischen den Voltigierern und dem Longenführer/Trainer sind dabei ebenfalls einzuhalten.
• Die vier Voltigierer, die sich auf dem Longierzirkel befinden, müssen erst den Zirkel verlassen haben, bevor die nächsten diesen betreten.
• Ein sonst übliches Umarmen oder Abklatschen untereinander ist zu unterlassen.
• Beim Stationstraining (z.B. auf dem Holzpferd) sind ebenfalls max. vier Voltigierer zugelassen (nötiger Mindestabstand ist einzuhalten).
• Es werden Anwesenheitszeiten vorgegeben, um die Anzahl der Menschen, die sich zeitgleich im Stall/auf der Pferdesportanlage befinden, zu minimieren.
• Der Betriebsleiter/verantwortliche Vereinsvertreter muss diese dokumentieren.
• Die einzelnen Pferde müssen nachweislich den Voltigierern zugeordnet werden. Dies ist ebenfalls zu dokumentieren.