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1.) Die neue Coronaschutzverordnung NRW gilt ab dem 29. März

2.) § 9 regelt den Sport. Er ist nahezu unverändert.

3.) Unter freiem Himmel ist weiterhin erlaubt:
      - das eigene Training ohne Unterricht
      - Einzelunterricht
      - Gruppenunterricht für max. 20 Kinder bis 14 Jahre

4.) Achtung: Corona-Notbremse!
      Sie gilt in eurem Landkreis / Stadtkreis, wenn die 7-Tage-Inzidenz drei Tage lang über 100 liegt
      Der Kreis erlässt dann eine Allgemeinverfügung mit weiteren Einschränkungen.

5.) Dann gilt gem. § 16 CoronaSchVo für den Sport folgende Einschränkung:
      Gruppenunterricht unter freiem Himmel für nur noch für maximal zehn Kinder bis 14 Jahre erlaubt.

6.) Reithallen dürfen weiterhin nur für das Bewegen von Pferden aus Tierschutzgründen genutzt werden (so wie bisher).

7.) Die Nutzung von Gemeinschaftsräumen, Duschen und Umkleiden bleibt verboten (so wie bisher).

8.) Turniere sind in NRW für Amateursportler noch nicht möglich.

9.) Diese Regeln gelten bis zum 18. April. Bei günstiger Entwicklung des Infektionsgeschehens sind frühere Lockerungen für den Sport möglich.

10.) Bitte achtet unbedingt auf die Entwicklung im eigenen Land-/ Stadtkreis