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Auf Nachfragen bei der Staatskanzlei NRW, erhielten wir folgende Information:

„Der Reitunterricht ist draußen nur zwischen einem Reiter / einer Reiterin und einem Trainer / einer Trainerin erlaubt, solange dabei die Abstandsregelungen gewahrt bleiben.
Reitunterricht in der Halle ist ausdrücklich nicht erlaubt, da alle sportlichen Aktivitäten in der Halle untersagt sind. Es geht bei den Pferden in der Halle nur um deren Bewegung aus Tierschutzgründen wie Sie es auf Ihrer Homepage veröffentlicht haben.“

Somit ist der Einzelunterricht im Freien in NRW erlaubt.

In der aktualisierten Coronaschutzverordnung (Fassung mit Gültigkeit ab dem 10.11.2020) ist konkreter definiert worden, was unter dem zulässigen Individualsport zu verstehen ist. Unter § 9 (1) heißt es:

"Als Individualsport gelten nur Sportarten, die keine Team- oder Kontaktsportarten sind, sondern im Regelfall als Einzelwettkampfsportart mit maximal einer Person als Spielgegner mit Mindestabstand ausgeübt werden (Joggen, Walken, Leichtathletik, Einzelgymnastik, Tennis und ähnliches)."

Unter diese Definition fällt das Reiten. Sie ist zudem auf das Einzelvoltigieren übertragbar.