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Der DOSB hat sich aufgrund vieler Anfragen der verschiedenen Sportverbände und Landessportbünde mit den Fragen rund um die Ausstellung und Verlängerung von DOSB Lizenzen befasst.

Der DOSB Vorstand hat am 23. März 2020 beschlossen, die Vergabe für die DOSB Lizenzverlängerungen und für die maximale Ausbildungsdauer von Trainermaßnahmen während der Corona-Krise dahin wie folgt zu verändern:
DOSB Lizenzen, die bis 31. Dezember 2020 ungültig werden, erhalten ein Jahr Karenzzeit. Das bedeutet, dass für die Fortschreibung der Lizenzen ein Jahr mehr Zeit besteht, um die benötigten Lehreinheiten zu erbringen.

Auch die Ausbildungsdauer von Trainerausbildungsmaßnahmen, die gesplittet worden sind, z.B. Modullehrgänge, Teilprüfungen bei Wiederholungsprüfungen etc., die aufgrund der Corona-Krise nicht abschließend stattfinden können, können diese von 2 Jahre auf 3 Jahre verlängert werden.